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Führerschein oder nicht?


Zur Rechtslage für Elektrofahrräder

Häufig werden alle Elektrofahrräder als Ebike bezeichnet und das kann zu Verwirrung führen. E-Bikes können mit Elektroantrieb fahren, ohne dass Sie treten müssen. Sie sind keine Fahrräder sondern Mofas. Bei einem Pedelec oder S-Pedelec unterstützt der Elektromotor Sie lediglich beim Treten. Nur diese Modelle sind im eigentlichen Sinn Elektrofahrräder. Die Rechtslage ist kompliziert, denn nicht nur die Antriebsart, auch die maximale Geschwindigkeit bei elektrisch unterstütztem Fahren spielt eine Rolle.

Achtung: Sie sind schneller als sonst!

Man kann nicht genug darauf hinweisen, dass Sie mit einem E-Bike oder Pedelec sowieso schnell unterwegs sind. Schon mit einem einfachen Pedelec fahren Sie durchschnittlich locker zehn km/h schneller als mit einem herkömmlichen Fahrrad. Halten Sie sich an die Vorschriften. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit immer dem Verkehr an und tragen Sie immer einen Helm. Für alle elektrischen Fahrräder und Roller besteht Helmpflicht, überall und immer!

Wann brauchen Sie eine Fahrerlaubnis und welche?

  1. E-Bikes. Beim Ebike gibt es zwei Fälle.
    a. Lässt sich Ihr Bike rein elektrisch fahren und ist die Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h, dann benötigen Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung. Außerdem muss die Fahrerin oder der Fahrer mindestens fünfzehn Jahre alt sein. Falls Sie nicht im Besitz der Mofa-Prüfbescheinigung sind, müssen Sie mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein im eigentlichen Sinne. Sie begehen deshalb lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie ohne Bescheinigung unterwegs sind. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat oder vor dem 1. Januar 1965 geboren wurde, braucht keine Mofa-Prüfbescheinigung.

  2. b. Es gibt auch E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell sind. Für diese Mofas ist ein Führerschein Klasse AM erforderlich. Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens sechzehn Jahre alt sein. Noch schnellere E-Bikes erfordern einen Führerschein Klasse A.
  3. Elektrofahrräder (Pedelecs). Auch beim Pedelec kommt es darauf an, bis zu welcher Geschwindigkeit der Elektromotor die Tretbewegung unterstützt.
    a. Unterstützt der Elektromotor Sie nur bis 25 km/h, ist kein Führerschein erforderlich.
    b. Unterstützt der Elektroantrieb die Tretbewegung bis maximal 45 km/h, ist auch hier ein Führerschein Klasse AM erforderlich. Für S-Pedelecs brauchen Sie also ebenso wie für 45 km/h schnelle E-Bikes den sogenannten "Roller-Führerschein". Sind Sie ohne Führerschein unterwegs, droht Ihnen eine Strafe für Fahren ohne Führerschein. Prüfen Sie also genau, welchen Führerschein Sie brauchen und halten Sie sich an die Vorschriften!

Versicherungspflicht oder nicht?

Für alle E-Bikes brauchen Sie eine Versicherungsplakette. Auch S-Pedelecs müssen ein entsprechendes Kennzeichen haben. Nur Pedelecs, die Sie bis maximal 25 km/h beim Radfahren unterstützen, sind von der privaten Haftpflicht abgesichert. Klären Sie alle Voraussetzungen, bevor Sie sich zum Kauf entscheiden. Nur wer regel-konform fährt, ist im Ernstfall geschützt!