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Was muss ich bei der Geschwindigkeit von eBikes beachten?

E-Bike Geschwindigkeiten: Wie schnell fährt welches Modell und was ist erlaubt?

Welche Unterschiede gibt es zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Was sind die Vorteile der motorisierten Fahrräder und wann darf man tunen?

Sie nehmen weniger Platz weg als ein Auto, erleichtern die Bewältigung anspruchsvoller Strecken und machen das Pendeln zum Genuss: E-Bikes und Pedelecs bieten dank der Unterstützung durch Elektromotoren im Vergleich zum Radfahren viele Vorteile. Wer auf die elektrisierten Zweiräder umsteigen möchte, sollte zunächst wissen, welche Ansprüche die verschiedenen Stadien der Motorisierung erfüllen und wozu welches Modell verpflichtet.

E-Bike, Pedelec und S-Pedelec - motorisierter Spaß in verschiedenen Klassen

Im Gegensatz zum Fahrrad bietet der Motorantrieb eine Erleichterung für alle, die auf dem Arbeitsweg nicht ins schwitzen kommen möchten.

Zeit sparen, trotz Einschränkungen gern die Freiheit genießen, die eine frische Brise auf dem Zweirad mit sich bringt - das alles ist dank der Elektromotoren möglich.

Vor dem E-Bike Kauf sollte klar sein, welche Klasse sich für wen eignet. Wie schnell fahren Pedelecs und E-Bikes und worauf muss man bei der Nutzung achten?

Pedelec

Die Maximalgeschwindigkeit der Pedelecs, die der 250 Watt starke Motor unterstützt, liegt bei 25 km/h. Wer schneller fahren will, muss von da an Rückenwind oder eine gute Trittfrequenz haben. Ohne den Tritt in die Pedale schaltet der Elektroantrieb bei 6 km/h wieder ab. Grade genug, um beim Schieben oder Anfahren eine Unterstützung zu sein.

Pedelecs werden in der StVZO wie Fahrräder eingestuft. Sie können also auf dem Radweg gefahren werden, was vor allem beim Pendeln durch die Innenstadt praktisch ist. Eine Helmpflicht besteht nicht.

Die Klasse der Pedelecs eignet sich für alle, die bei der körperlichen Ertüchtigung etwas Unterstützung suchen, einfacher zur Arbeit pendeln wollen und wie mit dem Fahrrad Radwege befahren möchten.

S-Pedelec

Ein bis zu 4.000 Watt starker Motor bringt S-Pedelecs auf maximal 45 km/h Geschwindigkeit mit Trittkraft und 20 km/h, wenn die Pedale nicht bewegt werden. Als Kleinkrafträder sind sie in der Klasse L1e-B eingeordnet. Es besteht Helmpflicht, die Nutzung von Radwegen ist verboten und ein Führerschein der Klasse AM wird benötigt.

S-Pedelecs eignen sich dann, wenn eine Unterstützung für das Bewältigen weiterer Strecken, z. B. in ländlichen Regionen, benötigt wird. Auch in größeren Städten können die elektrisierten Flitzer, rasante Vorteile mit sich bringen, im Vergleich zum Auto Geld sparen und im Stop-and-go Verkehr gut mithalten.

E-Bike 20 und 25

Mit Höchstgeschwindigkeiten von 20 und 25 km/h fallen diese Zweiräder in verschiedene Klassen. 15 Jahre Mindestalter und eine Mofa-Bescheinigung sind Grundvoraussetzungen.

Die E-Bikes 20 fallen in die Klasse der Leichtmofas, was die Nutzung eines Helmes obligatorisch macht.

Die E-Bike 25 gelten als Mofa. Es besteht Helmpflicht. Beide Versionen dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, die für E-Bikes und Mofas freigegeben sind. Auf technische Vorschriften wie ein Gesamtgewicht, maximale Felgenbreite und andere, ist zu achten.

Die beiden Klassen eignen sich für Anwender, die den Motor nicht per Pedalumdrehung, sondern per Knopfdruck zuschalten wollen. Die Modelle benötigen neben einer Betriebs- und Fahrerlaubnis ein Versicherungskennzeichen.

E-Bike 45

In der Klasse der Kleinkrafträder sind die mit bis zu 4000 Watt starken Motoren ausgestattet. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h. Das Mindestalter von 16 Jahren ist, so wie ein Helm und ein Führerschein der Klasse AM, Voraussetzung. Die Nutzung auf Radwegen ist verboten.

Die Leistung bietet auf Landstraßen und in Innenstädten Spaß bei hohen Geschwindigkeiten und großer Akkukapazität. Die Boliden sind im Vergleich zu Pedelecs teuer, sparen allerdings gegenüber dem Auto Geld bei der Anschaffung, Wartung und Pflege.

Wer ein Gefährt täglich mit hohen Ansprüchen auf langen Strecken nutzen möchte, profitiert von den schnellen E-Bikes mit bis zu 45 km/h Geschwindigkeit.


Darf es etwas schneller sein?

Verschiedene Möglichkeiten des Tunings haben es entweder auf die Manipulation der Geschwindigkeitswahrnehmung und dem damit verbundenen Abriegeln des Motors oder auf eine Steigerung der Motorleistung abgesehen. Die Vorschriften sind klar - Tuning-Bausätze sind im öffentlichen Straßenverkehr verboten.

Der Grund: Die größere Motorleistung ist zwar möglich, andere Komponenten - vor allem die Bremsen - allerdings nicht auf so viel Leistung ausgelegt. Getunte E-Bikes und aufgemotzte Pedelecs werden durch dieses Leistungsgefälle zur unberechenbaren Gefahr im Straßenverkehr.

Die einzig legale Nutzung getunter Pedelecs und E-Bikes ist auf privatem Gelände oder abgesperrten Rennstrecken möglich. Das Aufmotzen von üblichen Fahrrädern mit dafür vorgesehenen Zusatzmotoren und Bauteilen ist ebenfalls erlaubt, hat aber im Vergleich zum Kauf von Pedelecs und E-Bikes seine Grenzen.